Leistungen

Schriftliche Wertauskunft

Sie möchten gerne wissen, ob der Kaufpreis für ein Grundstück/eine Immobilie angemessen ist?

Sie wissen nicht, zu welchem angemessenen Kaufpreis Sie Ihre Immobilie zum Verkauf anbieten können?

In diesen Fällen kann Ihnen eine schriftliche Wertauskunft Hilfe für Ihre Kauf- bzw. Verkaufsentscheidung sein. Die Wertauskunft umfasst die Besichtigung des Bewertungsobjektes sowie die schriftliche Mitteilung über den Schätzwert des Objektes. Rechtliche Besonderheiten wie z.B. Wohnungsrechte, Nießbrauchsrechte, Grunddienstbarkeiten bleiben bei dieser Wertauskunft unberücksichtigt. Das Honorar für die schriftliche Wertauskunft beträgt 297,50 ¤ einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten werden insbesondere im Rahmen von
  • Erbauseinandersetzungen
  • Ehescheidungen und
  • Zwangsversteigerungen
benötigt. Im Fall der Erbauseinandersetzung kann ein Verkehrswertgutachten zur außergerichtlichen Einigung der Erben führen.

Ein Verkehrswertgutachtens kann gegenüber der Finanzbehörde dazu dienen, einen niedrigeren Wert, als den durch die Behörde ermittelten gemeinen Wert nachzuweisen und damit die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung (z.B. Erbfall, Entnahme aus dem Betriebsvermögen) zu verringern.

Die Definition des Begriffs Verkehrswert ist im § 194 des Baugesetzbuchs (BauGB) zu finden:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
In der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV) vom 06.12.1988 wird geregelt, wie der Verkehrswert zu bestimmen ist.

Das Honorar für eine Verkehrswertermittlung ist abhängig von der Objektart (unbebautes/bebautes Grundstück, Wohnungseigentum, Gewerbeobjekt) und den rechtlichen Besonderheiten des Bewertungsobjektes. Gerne geben ich Ihnen hierzu telefonisch Auskunft.

In folgenden Regionen liegen meine Tätigkeitsschwerpunkte:
  • Stadt Worms,
  • Landkreis Alzey-Worms und
  • Donnersbergkreis.