Honorare

Schriftliche Wertauskunft

Das Honorar für eine schriftliche Wertauskunft beträgt pauschal 297,50 € (inkl. 19% MwSt.).

Die „schriftliche Wertauskunft“ umfasst die Besichtigung des Grundstücks sowie die schriftliche Mitteilung über den Schätzwert (ohne Berücksichtigung rechtlicher Besonderheiten). Dabei sind vom Auftraggeber alle benötigten Unterlagen (z.B. Angabe zur Grundstücksgröße, Baujahr des Gebäudes, Wohn-/Nutzfläche) zur Verfügung zu stellen.

Verkehrswertgutachten

Seit Wegfall des § 34 der Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) gibt es keine gesetzliche Grundlage mehr für die Honorierung von Verkehrswertgutachten.

Das Honorar für meine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Verkehrswertermittlung bemesse ich nach der BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien, Stand Februar 2022:

Verkehrswert
vor boG
Honorar
ohne USt.
Honorar
inkl. 19% USt.

bis 150.000 €

1800 €

2.142 €

200.000 €

1.900 €

2.261 €

300.000 €

2.100 €

2.499 €

400.000 €

2.300 €

2.737 €

500.000 €

2.500 €

2.975 €

600.000 €

2.670 €

3.177 €

700.000 €

2.800 €

3.332 €

800.000 €

2.920 €

3.475 €

1.000.000 €

3.160 €

3.760 €

1.250.000 €

3.460 €

4.117 €

1.500.000 €

3.760 €

4.474 €

1.750.000 €

4.060 €

4.831 €

2.000.000 €

4.360 €

5.188 €

Die Höhe des Honorars bemisst sich dabei zunächst anhand der vorstehenden Tabelle. Das Honorar für Standardimmobilien ohne rechtliche Besonderheiten bestimmt sich dabei nach der Normalstufe, das Honorar für Objekte mit rechtlichen Besonderheiten (Wohnungsrechte, Nießbrauchsrechte usw.) nach der Schwierigkeitsstufe.

Zusätzlich zu den Tabellenwerten können noch Kosten für von mir zu beschaffende Unterlagen anfallen.

Die genaue Höhe des jeweiligen Honorars teile ich Ihnen gerne auf Anfrage mit.