Honorare

Schriftliche Wertauskunft

Das Honorar für eine schriftliche Wertauskunft beträgt pauschal 535,50 € (inkl. 19% MwSt.).

Die „schriftliche Wertauskunft“ umfasst die Besichtigung des Grundstücks sowie die schriftliche Mitteilung über den Schätzwert (ohne Berücksichtigung rechtlicher Besonderheiten). Dabei sind vom Auftraggeber alle benötigten Unterlagen (z.B. Angabe zur Grundstücksgröße, Baujahr des Gebäudes, Wohn-/Nutzfläche) zur Verfügung zu stellen.

Verkehrswertgutachten

Seit Wegfall des § 34 der Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) gibt es keine gesetzliche Grundlage mehr für die Honorierung von Verkehrswertgutachten.

Das Honorar für meine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Verkehrswertermittlung bemesse ich nach der BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien, Stand 2024:

Verkehrswert
vor boG
Honorar
ohne USt.
Honorar
inkl. 19% USt.

bis 150.000 €

2.300,00 €

2.737,00 €

200.000 €

2.400,00 €

2.856,00 €

300.000 €

2.600,00 €

3.094,00 €

400.000 €

2.750,00 €

3.272,50 €

500.000 €

2.900,00 €

3.451,00 €

600.000 €

3.040,00 €

3.617,60 €

700.000 €

3.140,00 €

3.736,60 €

800.000 €

3.250,00 €

3.867,50 €

1.000.000 €

3.500,00 €

4.156,00 €

1.250.000 €

3.800,00 €

4.522,00 €

1.500.000 €

4.100,00 €

4.879,00 €

1.750.000 €

4.400,00 €

5.236,00 €

2.000.000 €

4.700,00 €

5.593,00 €

2.500.000 €

5.300,00 €

6.307,00 €

Die Höhe des Honorars bemisst sich dabei zunächst anhand der vorstehenden Tabelle.

Zuschläge auf dieses Grundhonorar erfolgen z.B. für rechtliche Besonderheiten (wie Wohnungsrecht und Nießbrauch) oder die Wertermittlung zu mehreren Stichtagen.

Ferner können Kosten für von mir zu beschaffende Unterlagen (z.B. Grundbuchauszug, Lageplan, Unterlagen aus der Bauakte) anfallen.