Honorare
Schriftliche Wertauskunft
Das Honorar für
eine schriftliche Wertauskunft beträgt pauschal 297,50 €
(inkl. 19% MwSt.).
Die „schriftliche
Wertauskunft“ umfasst die Besichtigung des Grundstücks
sowie die schriftliche Mitteilung über den Schätzwert (ohne
Berücksichtigung rechtlicher Besonderheiten). Dabei sind vom
Auftraggeber alle benötigten Unterlagen (z.B. Angabe zur
Grundstücksgröße, Baujahr des Gebäudes,
Wohn-/Nutzfläche) zur Verfügung zu stellen.
Verkehrswertgutachten
Seit Wegfall des § 34 der Verordnung über die Honorare
für Leistungen der Architekten und der Ingenieure
(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) gibt es
keine gesetzliche Grundlage mehr für die Honorierung von Verkehrswertgutachten.
Das Honorar für
meine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Verkehrswertermittlung
bemesse ich nach der BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien, Stand Februar 2022:
Verkehrswert vor boG
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Honorar ohne USt. |
Honorar inkl. 19% USt. |
bis 150.000 €
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1800 €
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2.142 €
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200.000 €
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1.900 €
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2.261 €
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300.000 €
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2.100 €
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2.499 €
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400.000 €
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2.300 €
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2.737 €
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500.000 €
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2.500 €
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2.975 €
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600.000 €
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2.670 €
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3.177 €
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700.000 €
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2.800 €
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3.332 €
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800.000 €
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2.920 €
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3.475 €
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1.000.000 €
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3.160 €
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3.760 €
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1.250.000 €
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3.460 €
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4.117 €
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1.500.000 €
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3.760 €
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4.474 €
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1.750.000 €
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4.060 €
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4.831 €
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2.000.000 €
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4.360 €
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5.188 €
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Die Höhe des
Honorars bemisst sich dabei zunächst anhand der vorstehenden
Tabelle. Das Honorar für Standardimmobilien ohne rechtliche
Besonderheiten bestimmt sich dabei nach der Normalstufe, das Honorar
für Objekte mit rechtlichen Besonderheiten (Wohnungsrechte,
Nießbrauchsrechte usw.) nach der Schwierigkeitsstufe.
Zusätzlich zu
den Tabellenwerten können noch Kosten für von mir zu
beschaffende Unterlagen anfallen.
Die genaue Höhe
des jeweiligen Honorars teile ich Ihnen gerne auf Anfrage mit.
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